{"id":248,"date":"2023-09-15T15:07:47","date_gmt":"2023-09-15T15:07:47","guid":{"rendered":"https:\/\/jugendhandball-bretzenheim.de\/?page_id=248"},"modified":"2023-09-15T15:07:49","modified_gmt":"2023-09-15T15:07:49","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jugendhandball-bretzenheim.de\/?page_id=248","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><u>Satzung des Vereins Jugendf\u00f6rderverein Handball TSG Bretzenheim<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\" start=\"1\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u201eJugendf\u00f6rderverein Handball TSG Bretzenheim\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\" start=\"2\">\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 55128 Mainz.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Jugendhandballsports der TSG 1846 Mainz-Bretzenheim e.V. durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>die Erhebung von Beitr\u00e4gen und Umlagen<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettk\u00e4mpfen, Veranstaltungen, Messen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen)<\/li>\n\n\n\n<li>die Durchf\u00fchrung von \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art f\u00fcr den Verein.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die F\u00f6rderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an die Handballabteilung der TSG 1846 Mainz-Bretzenheim e.V., aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten f\u00fcr Sportausr\u00fcstung, Wettk\u00e4mpfe, Trainingslager, Teambuilding, Trainerausbildung sowie sonstige sportliche Aktivit\u00e4ten \u00fcbernimmt und tr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Organe des Vereins (\u00a7 6) \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich aus, k\u00f6nnen aber entsprechend der Haushaltslage und nach Beschluss der Mitgliederversammlung angemessen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit entsch\u00e4digt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft wird mit der positiven Entscheidung des Vorstandes \u00fcber den Aufnahmeantrag wirksam.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es besteht weder ein Aufnahmeanspruch noch ist die Ablehnung der Aufnahme anfechtbar.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>mit dem Tod des Mitglieds<\/li>\n\n\n\n<li>durch freiwilligen Austritt<\/li>\n\n\n\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste<\/li>\n\n\n\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnungsschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch den Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht ergangen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitgliederbeitr\u00e4ge oder Spenden k\u00f6nnen bei Austritt, Streichung oder Ausschluss nicht zur\u00fcckerstattet werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\" start=\"1\">\n<li>die Mitgliederversammlung&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand des Vereins besteht aus:<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dem Vorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>dem Schatzmeister<\/li>\n\n\n\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>bis zu&nbsp;vier&nbsp;Beisitzer<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden oder zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr den Zeitraum von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Ein Mitglied bleibt bei Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so wird sein Amt bis zur Neuwahl von einem kommissarisch eingesetzten Mitglied wahrgenommen, welches durch den Vorstand per Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>W\u00e4hlbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im F\u00f6rderverein endet auch das Vorstandsamt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand legt gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt haben, bekommen die Einladung per elektronischer Post.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlendem Versammlungsleiter geleitet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Jedes F\u00f6rdervereinsmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich vom Mitglied ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>a) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstandes&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>b) Entlastung der Vorstandsmitglieder&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>c) Neuwahl der Vorstandsmitglieder&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>d) Wahl der Kassenpr\u00fcfer und des Stellvertreters&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>e) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>f) Satzungs\u00e4nderungen&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>g) Antr\u00e4ge von F\u00f6rdervereinsmitgliedern an die Mitgliederversammlung&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>h) Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mit Begr\u00fcndung einzureichen. Mit voller Zustimmung der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Antr\u00e4ge auch in Abweichung von der 7-Tages-Frist behandelt werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand kann bei Vorliegen wichtiger Gr\u00fcnde jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung einberufen, sofern ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde beantragt. Hierbei ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung in der Einladung bekannt zu geben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von&nbsp;drei Viertel&nbsp;der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung des Vereinszwecks enth\u00e4lt, bedarf es der Zustimmung von&nbsp;neun Zehntel&nbsp;der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen als ung\u00fcltige Stimmen.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Liquidator ist der Vorstand.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, an den unter \u00a7 2 genannten Sportverein\/Sportverband, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzig zu verwenden hat.<\/li>\n\n\n\n<li>Sollte der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinn\u00fctzig anerkannt sein, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, der es ebenfalls unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 30.06.2023 von der Gr\u00fcndungs-Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden und tritt nach \u00dcbersendung an das Amtsgericht und Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 30.06.23 errichtet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Jugendf\u00f6rderverein Handball TSG Bretzenheim \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr \u201eJugendf\u00f6rderverein Handball TSG Bretzenheim\u201c und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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